Der angeklagten „Mamadou Bah“ wird „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vorgeworfen. Dabei sind zwei seiner Zimmerbewohner als Zeugen vorgeladen. Die Personen werden offensichtlich gegeneinander ausgespielt.
Am 31. Juli 2018 wurde der Hr. Bah, der im Affekt „zwei drei gezielte“Schläge auf den Helm eines Polizisten abgegeben haben soll, zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Weitere Prozesse folgen. Andere bekamen Strafbefehle zugestellt.
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